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Ausbildung- Investion in die Zukunft
Auch in diesem Jahr bildet die H.W. Denecke GmbH wieder aus!
R22 Austieg
Seit dem 01.01.2010 verbietet die EU-Verordnung 2037/000/EG den Einsatz aller H-FCKW haltigen Kältemittel als Neuware!
Neue Verordnung
Neue Verordnung zum Umgang mit Kältemittel und dem Instandhalten von kältetechnischen Anlagen.
R22 Austieg
Seit dem 01.01.2010 verbietet die EU-Verordnung 2037/000/EG den Einsatz aller H-FCKW haltigen Kältemittel als Neuware!
Der Grund für das Verbot ist das ozonabbauende Verhalten teilhalogenierte Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (H-FCKWs)
Darunter fällt besonders das „Allround“-Kältemittel R-22, aber auch alle R-22 haltigen Gemische,wie z.B. R-401A, R402A, R-408A und R-409A.
Bis zum 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, diese Kältemittel als Recyclingware für den Anlagen-Service zu bekommen.In diesem Zeitraum sollten bestehende Anlagen auf ozonunschädliche Kältemittel-Alternativen umgestellt werden oder durch Neuanlagen ersetzt werden.
Gerne beraten Sie bei diesem Thema und finden für Sie die wirtschaftlichste Lösung. Kontakt

